Antwort auf eine Frage von luudje am 23.10.2008 im kochbar-Forum
Liebe luudje,
grundsätzlich können Sie alle zubereiteten Gerichte einfrieren. Ausnahmen sind Joghurt, gebundene Soßen, Pudding, Gelatinespeisen mit Ei und Schlagsahne, Käse (Aromaverlust), Kartoffeln, Aufläufe mit Sahnesoße.
Wichtig ist, dass die Speisen gut verpackt sind. Dafür eignen sich Gefrierbeutel, Alufolie, Kunststoffdosen, kälte- und hitzebeständiges Glas. Und vergessen Sie nicht, auf der Verpackung das Einlagerdatum zu notieren. Fertige Speisen sind meist bis zu drei Monaten haltbar. Magere Lebensmittel sind grundsätzlich länger haltbar, als fette.
Wichtig ist auch, dass Sie gekochte Speisen komplett abkühlen lassen, bevor Sie sie einfrieren. Andernfalls dauert der Gefriervorgang zu lange und andere Vorräte werden angetaut.Auch die Füllhöhe der Behälter ist wichtig. Speisen ohne Flüssigkeit, wie Gemüse, können ganz voll gefüllt werden. Flüssige Speisen, wie Suppen, sollten ca. 2 cm unter den Rand gefüllt sein, da Flüssigkeit sich beim Gefrieren ausdehnt.
Wenn möglich, sollten die Speisen vor dem Einfrieren nicht zu stark gewürzt werden, denn Salz und Zucker entziehen den Lebensmitteln Eigensaft.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Herzliche Grüße,
Ihre Anja Corvin